Parodontitis-Behandlung:

Was bezahlt die Krankenkasse?


Gesetzliche Krankenkassen

Vorbeugung

Gesetzliche Krankenkassen bezahlen die halbjährliche allgemeine Kontrolluntersuchung und einmal pro Jahr eine Zahnstein-Entfernung.


Außerdem übernehmen sie die Kosten für eine spezielle Untersuchung auf Parodontitis alle zwei Jahre: Den sog. Parodontalen Screening-Index (PSI).


Parodontitis-Behandlung

Bei einer bestehenden Parodontitis bezahlen gesetzliche Krankenkassen die Behandlung unter der Voraussetzung, dass das Gebiss frei von Zahnstein und anderen Reizfaktoren ist und dass der Patient zur sorgfältigen Mundhygiene angeleitet wurde.


Die Kostenübernahme muss vor Beginn der Behandlung bei der Krankenkasse beantragt werden.


Professionelle Zahnreinigung

Um die Bedingungen der gesetzlichen Krankenkassen für die Bezahlung der Parodontitis-Behandlung (Gebiss frei von Zahnstein und Reizfaktoren, Mundhygieneanleitung) zu erfüllen, ist in den meisten Fällen eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) angezeigt.

 

Auch nach erfolgter Behandlung sollte die PZR regelmäßig durchgeführt werden, um ein Wiederaufflammen der Parodontitis zu vermeiden. Dabei hängt die Häufigkeit der Zahnreinigungen vom individuellen Risiko ab.

 

Die Professionelle Zahnreinigung gehört nicht zum Leistungs-Katalog der gesetzlichen Krankenkassen und muss vom Patienten in der Regel selbst bezahlt werden.

 

Manche Kassen erstatten die Kosten der PZR teilweise. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse!

 

Markerkeim-Bestimmung und Gen-Test

Die Kosten für diese sinnvollen Diagnoseverfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.


Full Mouth Disinfection

Antibiotische Behandlung

Antibiotika, die in Tablettenform eingenommen werden müssen (und Nebenwirkungen hervorrufen können), werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Schonendere und nebenwirkungsärmere Antibiotika, die direkt in die Zahnfleischtaschen eingebracht werden, dagegen nicht.


Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen

Diese Versicherungen leisten einen Zuschuss zu allen medizinisch notwendigen Diagnose- und Therapieverfahren. Allerdings ist die Auslegung der medizinischen Notwendigkeit von Versicherung zu Versicherung verschieden.


Die Höhe des Zuschusses hängt von der individuellen tariflichen Vereinbarung ab. Sie erhalten vor Beginn der Behandlung einen sog. Heil- und Kostenplan zur Vorlage bei Ihrer Versicherung. Deren Erstattungsbescheid können Sie den Leistungsumfang entnehmen.